Stichtagseffekt

Geburtsmonat verzerrt ADHS-Diagnosen an deutschen Schulen

 Dennis Lenz

Geburtsmonat verzerrt ADHS-Diagnosen an deutschen Schulen
(Symbolbild). Der Einschulungsstichtag entscheidet darüber, wie alt ein Kind im Vergleich zu seinen Mitschülern ist. Eine Auswertung von mehr als 67.000 Schülerdaten aus Deutschland verknüpft diesen Abstand ursächlich mit ADHS-Diagnosen und mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Betroffen sind vor allem die relativ jüngsten Kinder eines Jahrgangs, deren entwicklungsbedingte Unterschiede im Unterricht schnell als Auffälligkeit gelesen werden. (Foto: © Forschung und Wissen)

Zwischen dem ältesten und dem jüngsten Kind einer Schulklasse liegen bis zu zwölf Monate. Eine Auswertung von mehr als 67.000 Schülerdaten aus den IQB-Bildungstrends zeigt, dass dieser Abstand weit über Schulnoten hinaus wirkt. Ein Forscherteam hat geprüft, wie stark die Position innerhalb des Jahrgangs darüber mitentscheidet, ob ein Kind als förderbedürftig eingestuft wird oder eine ADHS-Diagnose erhält. Die Unterschiede fallen deutlich größer aus, als es entwicklungsbedingte Reifeunterschiede erwarten lassen.

In Deutschland entscheidet ein festgelegter Stichtag darüber, wann ein Kind eingeschult wird. Je nach Bundesland liegt dieser Einschulungsstichtag zwischen dem 30. Juni und dem 30. September, vielerorts ergänzt um flexible Übergangsregelungen. Die Folge ist eine Spanne von bis zu zwölf Monaten zwischen dem ältesten und dem jüngsten Kind einer Klasse. Im Grundschulalter ist dieser Abstand erheblich, denn zwischen einem gerade sechsjährigen Kind und einem fast siebenjährigen liegen messbare Unterschiede in Sprachvermögen, Feinmotorik, Impulskontrolle und Aufmerksamkeitsspanne. In der Bildungsforschung heißt dieses Merkmal relatives Alter. Es beschreibt nicht das absolute Lebensalter, sondern die Position eines Kindes innerhalb seines Jahrgangs. Dass relativ jüngere Kinder im Sport und bei Schulnoten leicht im Nachteil sind, ist seit Jahrzehnten dokumentiert. Kaum untersucht war bislang, ob dieser Abstand auch dann noch wirkt, wenn formale Diagnosen und dauerhafte Weichenstellungen im Bildungssystem auf dem Spiel stehen.

Ob ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird, entscheidet sich hierzulande nicht nach einem bundesweit einheitlichen Maßstab. Die Verfahren unterscheiden sich zwischen den Ländern, und in vielen Fällen fließen Einschätzungen von Lehrkräften, Eltern und Fachdiensten in die Beurteilung ein. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Schwerpunkten Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung festgestellt werden und verändert die Ausstattung, die Erwartungen und häufig auch den weiteren Schulweg. Ähnlich verhält es sich bei der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS, deren Feststellung wesentlich auf Verhaltensbeobachtungen in Alltag und Unterricht beruht. Beide Entscheidungen sollen Kindern helfen, die tatsächlich Unterstützung brauchen. Genau deshalb ist die Frage heikel, ob in diese Beurteilung systematisch ein Faktor hineinspielt, der mit Lernvermögen und Verhalten nichts zu tun hat, sondern schlicht mit dem Datum im Geburtsregister.

67.000 Schülerdaten und ein natürliches Experiment

Für die Untersuchung nutzten Janka Goldan und Franz G. Westermaier die bundesweiten IQB-Bildungstrends, eine repräsentative Erhebung schulischer Kompetenzen in Deutschland. Ausgewertet wurden Angaben von mehr als 67.000 Schülern der vierten und der neunten Jahrgangsstufe, ergänzt um Informationen zum festgestellten Förderstatus und zu vorliegenden Diagnosen. Den entscheidenden methodischen Hebel liefern die unterschiedlichen Stichtagsregelungen der Bundesländer. Weil der Schuleintritt je nach Land an einem anderen Datum festgemacht wird, landen Kinder mit identischem Geburtsmonat in einem Land am oberen und im nächsten am unteren Rand ihres Jahrgangs. Aus diesem Zufall entsteht ein quasi-experimentelles Design, das Ursache und Wirkung trennen kann und nicht nur Zusammenhänge beschreibt. Die Bergische Universität Wuppertal ordnet die Auswertung in einer Mitteilung ein, die auch das statistische Vorgehen benennt. Damit lässt sich prüfen, ob nicht das Kind, sondern der Kalender den Ausschlag gibt.

52 Prozent mehr ADHS-Diagnosen bei den Jüngsten

Das Ergebnis fällt eindeutig aus. Kinder, die innerhalb ihres Jahrgangs zu den jüngsten gehören, werden in der vierten Klasse mit einer um rund 21 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit als sonderpädagogisch förderbedürftig eingestuft. In der neunten Jahrgangsstufe steigt dieser Wert auf bis zu 27 Prozent. Besonders klar zeigt sich das Muster in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, also dort, wo die Beurteilung stark auf Beobachtung und Einschätzung beruht. Noch größer ist der Abstand bei ADHS-Diagnosen. Viertklässler am unteren Rand ihres Jahrgangs erhalten diese Diagnose etwa 52 Prozent häufiger als ihre älteren Mitschüler. Veröffentlicht wurden die Befunde im Fachjournal Exceptional Children, das die Effektstärken getrennt nach Klassenstufe und Förderschwerpunkt ausweist. Übersetzt in den Schulalltag heißt das, dass ein und dasselbe Verhalten unterschiedlich bewertet wird, je nachdem, mit wem es verglichen wird.

Was eine Diagnose für den weiteren Bildungsweg bedeutet

Eine Diagnose ist kein Etikett ohne Folgen. Sie kann den Zugang zu Förderstunden, Nachteilsausgleichen und Therapien öffnen und Kindern damit tatsächlich helfen. Zugleich verändert sie die Erwartungen von Lehrkräften und Eltern, prägt das Selbstbild und beeinflusst Laufbahnentscheidungen, die weit über die Grundschulzeit hinaus wirken. Westermaier verweist darauf, dass ein zunächst normaler Entwicklungsunterschied auf diesem Weg zu einer dauerhaften Weichenstellung werden kann. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl der Diagnosen bei Erwachsenen gewinnt die Frage an Gewicht, wie belastbar die zugrunde liegenden Kriterien überhaupt sind. Die Forscher plädieren deshalb für eine stärker entwicklungsorientierte und standardisierte Diagnostik, die das relative Alter eines Kindes ausdrücklich mitberücksichtigt, und für unabhängige multiprofessionelle Verfahren anstelle von Einzelurteilen einer einzelnen Fachkraft.

Grenzen hat die Analyse dennoch. Sie beruht auf Daten zweier Jahrgangsstufen und kann nicht klären, wie viele der Einstufungen im Einzelfall fachlich gerechtfertigt sind. Sie zeigt lediglich, dass das Geburtsdatum systematisch mitwirkt, und zwar in einer Größenordnung, die sich mit reifebedingten Unterschieden allein schwer erklären lässt. Auch unterscheiden sich die Bundesländer weiterhin deutlich in ihren Feststellungsverfahren, was den Vergleich erschwert. Der Befund passt jedoch zu internationalen Untersuchungen, die für Länder mit festen Stichtagen ähnliche Muster gefunden haben, und er berührt die ältere Debatte über frühe Selektion, wie sie auch bei der Aufteilung nach der Grundschule geführt wird. Eine Empfehlung, Kinder pauschal später einzuschulen, folgt daraus nicht, denn auch Rückstellungen haben Nachteile.

Exceptional Children, Does the Early Bird Catch the Label? Relative Age Effects in the Assessment of Special Educational Needs and ADHD: Evidence from Germany; doi:10.1177/00144029261441922

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