Italien

Produktion und Verkauf von Laborfleisch verboten

Robert Klatt

Laborfleisch )kcotS ebodAkrapSrosneT(Foto: © 

Laborfleisch wird produziert, ohne dafür Tiere töten zu müssen. Trotzdem wurde nun die Herstellung und der Kauf verboten. Tierschutzorganisation und die Opposition kritisieren die Entscheidung der Regierung.

Rom (Italien). In-vitro-Fleisch, das in der Allgemeinheit auch als Laborfleisch bezeichnet wird, wird mithilfe von Zell- und Gewebekulturtechniken aus Stammzellen gezüchtet. Singapur hat den Verkauf von Laborfleisch als global erstes Land bereits Ende 2022 zugelassen. Inzwischen ist der Verkauf von Laborfleisch von zwei Unternehmen auch in den U.S.A. erlaubt. In Deutschland gibt es bisher kein kommerzielles Laborfleisch. Die Akzeptanz der Produkte wäre laut einer Studie der Universität Osnabrück aber hoch. Über die Hälfte der Deutschen (65 %) würde demnach einen Burger aus In-vitro-Fleisch probieren.

In Italien hat die Regierung um den Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nun überraschenderweise die Produktion und den Verkauf von Laborfleisch verboten. Dieser Schritt erfolgte, nachdem die Abgeordnetenkammer in Rom einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet hat, der zuvor bereits vom Senat gebilligt wurde.

Erstes Verbot in Europa

Mit dieser Entscheidung wird Italien das erste europäische Land, das ein solches Verbot umsetzt. Mitglieder der italienischen Regierungsparteien, darunter Davide Bergamini, äußerten sich nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer zufrieden über das Ergebnis.

„Uns geht es dabei um den Schutz unserer Tradition, unserer Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener.“

Kritik von Tierschutzorganisation

Ein großer Vorteil von Laborfleisch ist, dass für die Produktion keine Tiere getötet werden müssen. Zahlreiche Tierschutzorganisationen befürworten die Produkte deshalb. Zudem ist die Produktion deutlich umweltfreundlicher als die Herstellung von herkömmlichem Fleisch. Kritiker bezeichnen die Entscheidung der italienischen Regierung deshalb als „ideologisch motiviertes Verbot“. Überdies handelt es sich laut unterschiedlichen Organisationen um eine Scheindebatte, weil in Italien bisher kein Laborfleisch auf dem Markt war.

Verstoß gegen Recht der Europäischen Union?

Die Opposition hinterfragt sogar die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und argumentiert, dass ein generelles Verbot gegen internationales und europäisches Recht verstoßen könnte, was zu Konflikten mit der EU-Kommission führen könnte.

Spannend & Interessant
VGWortpixel