18 Euro pro Stunde

SUVs und Co. sollen dreifache Parkgebühren bezahlen

Robert Klatt

SUV parkt auf dem Bürgersteig )kcotS ebodArdnaskelO(Foto: © 

Autos werden immer größerer und schwerer. Die Parkgebühren für SUVs und andere große Modelle könnten deshalb bald auf 18 Euro pro Stunde angehoben werden.

Paris (Frankreich). In den meisten Großstädten kommt es durch den Individualverkehr zu Staus und einer schlechten Luftqualität. Kopenhagen hat deshalb untersucht, ob ein Verbot von Autos mit Verbrennungsmotor umsetzbar ist. Wie eine Umfrage der Stadt Paris, an der alle Bürger teilnehmen können, zeigt, möchte auch die französische Metropole den Autoverkehr reduzieren.

Weil besonders SUVs und andere große Automodelle durch ihren hohen Platzbedarf und ihr hohes Gewicht problematisch sind, sollen ihre Parkgebühren von aktuell sechs Euro pro Stunde auf 18 Euro pro Stunden steigen. Die höheren Preise sollen für Verbrennerfahrzeuge über 1,6 Tonnen und Elektroautos über zwei Tonnen Gewicht gelten.

Immer größere Autos in Paris

Laut Anne Hidalgo, die Bürgermeisterin der französischen Hauptstadt, ist die Anpassung der Parkgebühr nötig, weil die in Paris gefahrenen Autos in den letzten Jahren immer größer und schwerer geworden sind. Diese Entwicklung hat zu einer Zunahme des Schadstoffausstoßes und zu Raumproblemen in der Stadt geführt. Überdies werden durch diese Situation die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt.

Konzepts zur Verkehrsberuhigung

Die höheren Parkgebühren zielen hauptsächlich auf Besucher ab, da für die Einwohner Ausnahmen vorgesehen sind. Trotzdem sind Widerstände, vor allem von Pendlern, die auf ihre Autos angewiesen sind, zu erwarten.

Neben den höheren Parkgebühren sieht das Konzept zur Verkehrsberuhigung weitere Maßnahmen vor, darunter die Einführung von Tempo-30-Zonen, der Ausbau von Radwegen und die Schaffung autofreier Bereiche. Das Ziel dieser Politik ist es, die Vorherrschaft des Autos in Paris langfristig zu verringern.

Die Entscheidung über die Erhöhung der Parkgebühren wird am 4. Februar 2024 gefällt. An der Abstimmung dürfen alle volljährigen Einwohner teilnehmen. Das Ergebnis ist rechtlich bindend.

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