Steuerbare Verbraucher

Bundesnetzagentur will Strom für Elektroautos und Wärmepumpen drosseln

Robert Klatt

Elektroauto lädt an einer gedrosselten Wallbox )kcotS ebodAnoitomapus(Foto: © 

In den kommenden Jahren nimmt der Stromverbrauch durch Elektroautos und Wärmepumpen in Deutschland stark zu. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) möchte es Netzbetreibern deshalb erlauben, Strom für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zu drosseln.

Bonn (Deutschland). In den kommenden Jahren wird der Stromverbrauch in Deutschland durch die höhere Anzahl an Elektroautos und Wärmepumpen deutlich zunehmen. Ladestation für Elektroautos, Wärmepumpen und andere sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ haben zudem eine signifikant höhere Leistung als übliche Haushaltsgeräte. Sie benötigen also nicht nur insgesamt mehr Strom, sondern verursachen auch Leistungsspitzen. Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind die meisten Niederspannungsnetze in der Bundesrepublik darauf aber noch nicht ausgelegt.

Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die BNetzA in die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen zur sogenannten „netzorientierten Steuerung“ aufgenommen. Bis zum Herbst 2023 möchte die Bundesbehörde entscheiden, welche Vorgaben ab 2024 gelten sollen.

„Wenn wir nicht handeln, dann droht ein Szenario, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos womöglich nur verzögert angeschlossen werden können oder sogar häufiger pauschal abgeschaltet werden müssen, um Netzstabilität zu gewährleisten.“

Drosselung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Laut dem aktuellen Entwurf der BNetzA sollen Netzbetreiber die Stromentnahme durch steuerbare Verbrauchseinrichtungen drosseln dürfen, wenn eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes droht. Eine komplette Abschaltung ist nicht vorgesehen.

„Nur dimmen. Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben. Sie sind nur als Ultima Ratio zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist.“

Konkret geplant ist, dass auch bei einer Drosselung mindestens eine Leistung von 4,2 Kilowatt abgerufen werden kann. Dies reicht zum Betrieb von Wärmepumpen und dem langsamen Laden von Elektroautos aus.

„Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.“

Wie der Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt, wären übliche Haushaltegeräte von einer Stromdrosselung nicht betroffen.

„Das E-Auto kann für eine gewisse Zeit weniger schnell laden, es lädt aber weiterhin. Der Haushalt selbst bleibt davon unberührt: Kühlschrank, Waschmaschine und Internet laufen weiter wie bisher.“

Anreizsystem für Stromkunden

Der Entwurf der BNetzA sieht zudem ein Anreizsystem für Stromkunden vor, das dabei helfen soll, eine Überlastung der Netze zu verhindern. Verbraucher, die ihr Elektroauto in Zeiten mit geringer Nachfrage laden, sollen dadurch sparen können. Der Konzeptvorschlag der Bundesnetzagentur sieht vor, dass der Stromnetzbetreiber den Nutzern eine zeitabhängige Netznutzungsgebühr optional bereitstellt. Dies geht einher mit einem allgemeinen Rabatt, dessen Größe in Abhängigkeit vom Netzgebiet variiert und laut Angaben der Behörde jährlich zwischen 110 und 190 Euro liegen kann.

Diese Idee der flexiblen Gebühren berücksichtigt unter anderem die Anregungen verschiedener Interessengruppen, darunter der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im Plan der BNetzA wird außerdem die Einführung verschiedener Zeitzonen mit drei Preisniveaus der jeweils geltenden Netznutzungsgebühren vorgesehen. Die Einteilung dieser Zeitzonen und Preisniveaus wird jährlich festgelegt.

Spannend & Interessant
VGWortpixel