Grillete Fiscal

Argentinien will die Politikergehälter bei Defizit stoppen

 Dennis Lenz

Argentinien will die Politikergehälter bei Defizit stoppen
(Symbolbild) Haushaltsregeln greifen bislang fast überall auf der Welt an den Ausgaben an, nicht an den Bezügen derjenigen, die sie beschließen. Ein neuer Gesetzentwurf aus Argentinien dreht diese Logik um und koppelt die Politikergehälter direkt an den Saldo des Staatshaushalts. Renten, Gesundheit, Sicherheit und Verteidigung sollen dabei ausdrücklich weiterlaufen. In Deutschland trifft die Idee auf eine Verfassungslage, die den Fall bewusst anders regelt. (Foto: © Forschung und Wissen)

Argentiniens Präsident Javier Milei hat in einer Fernsehansprache ein Gesetzespaket angekündigt, das einen automatischen Stillstand des Staatsapparats vorsieht, sobald die öffentlichen Kassen über mehrere Monate im Minus bleiben. Der auffälligste Punkt betrifft nicht die Bürger, sondern die Entscheider selbst: Solange der Mechanismus läuft, sollen Präsident, Vizepräsident, Minister, Staatssekretäre sowie sämtliche Abgeordnete und Senatoren kein Gehalt mehr erhalten. Wesentliche Leistungen wie Renten, Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Verteidigung bleiben ausgenommen. Der Entwurf ist bislang allerdings nur angekündigt und liegt dem Kongress noch nicht einmal vor.

Den Namen des Vorhabens hat Milei selbst geprägt: Grillete Fiscal, wörtlich fiskalische Fußfessel. Vorgestellt wurde es am 30. Juli 2026 zusammen mit einer Reform der Zentralbank, einer Öffnung des Kapitalmarkts und einer Deregulierung des Versicherungssektors. Erarbeitet haben das Paket der Deregulierungsminister Federico Sturzenegger, Wirtschaftsminister Luis Caputo und Zentralbankchef Santiago Bausili. Der Hintergrund ist die argentinische Wirtschaftsgeschichte: Über Jahrzehnte hinweg finanzierten wechselnde Regierungen Haushaltslöcher über die Notenpresse, was in wiederkehrenden Inflationsschüben, Abwertungen und Zahlungskrisen mündete. Der amtierende Präsident hat den ausgeglichenen Haushalt deshalb zum zentralen Versprechen seiner Amtszeit gemacht und bereits 2025 einen ersten Anlauf unternommen, das Defizitverbot gesetzlich abzusichern. Dieser Entwurf sah sogar strafrechtliche Sanktionen vor und scheiterte im Parlament.

Solche Regeln sind international nicht neu, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrer Bauart. Fiskalregeln legen entweder Obergrenzen für die Neuverschuldung fest, schreiben Ausgabenpfade vor oder binden den Haushalt an konjunkturbereinigte Kennziffern. Gemeinsam ist ihnen, dass Verstöße in der Regel folgenlos bleiben oder allenfalls in langwierigen Verfahren geahndet werden, wie es bei den europäischen Defizitregeln über Jahre der Fall war. Der argentinische Vorschlag setzt an einer anderen Stelle an, weil er den Verstoß nicht sanktioniert, sondern automatisch eine Rechtsfolge auslöst, die unmittelbar spürbar ist. Ökonomisch gesprochen geht es um ein Anreizproblem: Wer über Ausgaben entscheidet, trägt deren Kosten normalerweise nicht selbst, sondern verteilt sie auf Steuerzahler und künftige Haushalte.

Was der Mechanismus konkret auslösen soll

Nach der Darstellung der Regierung greift die Regel, wenn das Haushaltsergebnis mehrere Monate hintereinander negativ ausfällt. Der Kongress erhält dann eine Frist von wenigen Wochen, um die Konten wieder auszugleichen. Verstreicht sie ungenutzt, tritt der Stillstand automatisch in Kraft: Nicht wesentliche Tätigkeiten des Staates werden eingestellt, neue Ausgaben eingefroren, keine Aufträge vergeben, kein Personal eingestellt und die freiwilligen Transfers an die Provinzen gestoppt. Ausdrücklich geschützt bleiben laut Entwurf Renten und Pensionen, Familien- und Kinderzuschläge, die Arbeitslosenversicherung, das Gesundheitswesen, die Sicherheitskräfte, die Landesverteidigung und der Strafvollzug. Das Vorbild ist der Shutdown in den Vereinigten Staaten, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Dort löst das Scheitern der Haushaltsverabschiedung den Stillstand aus, in Argentinien wäre es das Defizit selbst.

Warum Politikergehälter in Deutschland anders geregelt sind

Übertragbar wäre ein solches Modell hierzulande nicht ohne Weiteres, denn das Grundgesetz regelt die Bezüge der Abgeordneten bewusst anders. Artikel 48 sichert ihnen eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu, und das Bundesverfassungsgericht entschied 1975, dass das Parlament über deren Höhe selbst befinden muss. Seit 2014 gilt ein Automatismus, der die Entschädigung jährlich zum 1. Juli an den Nominallohnindex koppelt. Aktuell liegt sie bei 11.833,47 Euro im Monat, zum 1. Juli 2026 wäre sie um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro gestiegen. Die Fraktionen von CDU, CSU und SPD brachten dazu allerdings einen Gesetzentwurf zum Verzicht auf diese Erhöhung ein, über den der zuständige Ausschuss weiter berät.

Was ein Defizit in Deutschland auslöst und was nicht

Auch beim Haushalt selbst arbeitet Deutschland bereits mit einer Regel, nur ohne persönliche Folgen. Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund eine strukturelle Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung zuzüglich einer Konjunkturkomponente, woraus sich für 2026 ein zulässiger Rahmen von rund 40,4 Milliarden Euro ergibt. Tatsächlich veranschlagt der Kernhaushalt bei Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro eine Nettokreditaufnahme von 97,97 Milliarden Euro, weil Verteidigungsausgaben oberhalb einer festgelegten Schwelle seit der Verfassungsänderung von 2025 von der Regel ausgenommen sind. Hinzu kommen die Kreditermächtigungen der Sondervermögen. Der Finanzplan weist für 2027 eine Lücke von 34,4 Milliarden Euro aus, die bis 2029 auf 74 Milliarden Euro wächst, während die Zinsausgaben im selben Zeitraum von 30 auf 66,5 Milliarden Euro steigen. Wie stark solche Zahlen die Stimmung prägen, zeigt der Befund, dass knapp 60 Prozent der Befragten ihre Kaufkraft schlechter einschätzen als 2020.

Wirksamer Anreiz oder gefährlicher Automatismus

Für das Modell spricht aus Sicht seiner Befürworter, dass es die Kosten einer Entscheidung dorthin verlagert, wo sie getroffen wird, und dass es ohne zusätzliche Belastung der Bürger auskommt. Dagegen steht zunächst eine schlichte Größenordnung: 630 Bundestagsabgeordnete kosten bei der geplanten Entschädigung rund 7,8 Millionen Euro im Monat, also weniger als 0,02 Prozent der Jahresausgaben des Bundes. Der Effekt wäre symbolisch, nicht fiskalisch. Schwerer wiegt der verfassungsrechtliche Einwand, dass eine Entschädigung, die entzogen werden kann, genau jene Unabhängigkeit verliert, die sie sichern soll, und dass sie Abgeordnete ohne privates Vermögen härter träfe als vermögende. Ökonomisch umstritten ist zudem, dass automatische Ausgabenstopps prozyklisch wirken und in einer Rezession genau dann bremsen, wenn Steuereinnahmen ohnehin einbrechen. Die Erfahrung aus den Vereinigten Staaten zeigt außerdem, dass Stillstände selbst Kosten verursachen. Ob ein solcher Mechanismus die Politik disziplinieren oder das Vertrauen weiter belasten würde, ist damit offen, und dass dieses Vertrauen unter Druck steht, belegen Untersuchungen zum wachsenden Misstrauen gegenüber Institutionen in Deutschland.

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