6 km/h

Tempolimit für Fußgänger und Radfahrer in EU-Land beschlossen

 Robert Klatt

Tempolimit für Fußgänger von 6 km/h )kcotS ebodAttandaR(Foto: © 

In der Slowakei wurde ein pauschales Tempolimit auf Fußwegen beschlossen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Bratislava (Slowakei). In der Slowakei, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), gilt aktuell ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen und Stadtautobahnen. Das slowakische Parlament hat nun ein neues Gesetz verabschiedet, laut dem ab dem 1. Januar 2026 auch ein Tempolimit für Fußgänger besteht. Diese dürfen ab dem kommenden Jahr auf Gehwegen mit maximal sechs km/h laufen.

Laut dem Parlamentsabgeordneten Lubomir Vazny der linksnationalen Partei Richtung - Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD), der ehemals Verkehrsminister des Landes war, wurde das Gesetz eingeführt, um die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen. In der Slowakei dürfen neben Fußgängern auch Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer die Fußwege nutzen. Diese müssen sich ab dem 1. Januar 2026 ebenfalls an die pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

„Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen.“

Im Parlament und in Internetkommentaren hat das neue Gesetz für Lachen gesorgt. Es ist laut Befürwortern jedoch sinnvoll, etwa weil Autofahrer bei zu schnellen Fußgängern und Radfahrern an Zebrastreifen kaum halten können und weil es sehr viele Zusammenstöße zwischen Fußgängern und Rad- sowie Rollerfahrern auf Fußwegen gibt. 

„Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?“

Wie die Behörden die Einhaltung des Tempolimits überprüfen wollen, haben sie bisher nicht bekannt gegeben.

Tempolimit auf deutschen Fußwegen?

Laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) ist es unwahrscheinlich, dass ein ähnliches Tempolimit auf deutschen Fußwegen eingeführt wird, weil sich die Verkehrssituation deutlich von der in der Slowakei unterscheidet und neben Fußgängern lediglich Eltern mit kleinen Kindern auf Rädern diese nutzen dürfen.

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