Einkommen

Lohnt sich Arbeiten beim Mindestlohn mehr als Bürgergeld?

 Robert Klatt

Mindestlohn oder Bürgergeld? )kcotS ebodAGM-sotofkcotS(Foto: © 

In Deutschland steht das Bürgergeld oft in der Kritik, weil es Personen von der Arbeit abhalten soll. Nun wurde berechnet, ob Arbeitsstellen im Mindestlohnsektor tatsächlich zu einem höheren Einkommen führen.

Düsseldorf (Deutschland). In Deutschland steht das Bürgergeld zunehmend in der Kritik, weil es so hoch sein soll, dass sich eine Arbeit im Niedriglohnsektor nicht lohnt. Ökonomen der Hans-Böckler-Stiftung (HBS), dem Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), haben deshalb für drei Haushaltskonstellation mit dem WSI-Steuer-/Transfermodells berechnet, ob diese mit einer Arbeit zum Mindestlohn oder bei Bürgergeldbezug ein höheres Einkommen haben.

Eine alleinstehende Person, die Vollzeit zum Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde arbeitet, hat einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro und nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen einen Nettomonatslohn von 1546 Euro. Im Bundesdurchschnitt erhält sie zudem 26 Euro Wohngeld und hat somit ein verfügbares Einkommen von 1572 Euro. Der Bürgergeldbezug für den Regelbedarf und die Miete liegt bei insgesamt 1015 Euro. Eine Vollzeitstelle zum Mindestlohn führt somit zu einem um 557 Euro höheren Einkommen.

„Aktuell steht das Bürgergeld wieder im Zentrum einer oft polemisch geführten Debatte. Eine häufig gehörte Unterstellung ist, dass es sich für Bezieher*innen von Bürgergeld nicht lohne, erwerbstätig zu sein, weil das Bürgergeld zu hoch sei. Die Zahlen dieser Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger*innen unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten.“

Höheres Einkommen trotz Mindestlohn

Eine alleinstehende Person mit fünfjährigem Kind hat bei einer Arbeit zum Mindestlohn einen Nettolohn von 1636 Euro. Sie erhält zudem Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss und hat damit ein verfügbares Einkommen von 2532 Euro. Würde sie stattdessen Bürgergeld beziehen, läge das Einkommen bei 1783 Euro, also 749 Euro niedriger.

Ähnlich ist die Situation auch bei einem Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren, bei dem ein Elternteil zum Mindestlohn arbeitet und ein Elternteil nicht berufstätig ist. Der Nettolohn und das Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Wohngeld ergeben hier insgesamt 3145 Euro. Der Bürgergeldbezug liegt bei 2754 Euro, also 660 Euro weniger.

Einkommensabstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld

Die Studie zeigt somit, dass in Deutschland immer ein deutlicher Einkommensabstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld besteht. Der Abstand schwankt jedoch je nach Region und ist in Städten mit sehr hohen Mieten wie München und Hamburg geringer als in Regionen mit besonders geringen Mieten.

„In Regionen, in denen der Abstand geringer ist, liegt dies an den Mieten, die in einigen Gegenden extrem hoch sind. Das verweist auf ein Feld, auf dem es im Gegensatz zum Niveau des Bürgergelds tatsächlich dringend politischen Handlungsbedarf gibt: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die sowohl die Staatskasse als auch die unteren Einkommen entlasten würde.“

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