Warnlicht im Straßenverkehr

Warum ist Blaulicht eigentlich blau?

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In Deutschland wählten die Nationalsozialisten als Warnlicht für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen Blaulicht, weil die Farbe von feindlichen Bombern am schwersten erkannt werden kann.

Obwohl man in Deutschland fast täglich Blaulicht sieht und Sirenen hört, wissen nur wenige Menschen, wieso das Blaulicht der Polizei und Feuerwehr überhaupt blau ist.

„Viele meinen, dass das Blaulicht blau ist, da es sich von anderen Farben wie Rot, Grün, Gelb oder Weiß besser abhebt. An den Ampeln gibt es ja bekanntlich kein Blau“, erklärt Udo Zink, Pressesprecher des Kreisfeuerwehrverbandes Calw.

Die Geschichte des Blaulichts 

Die Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen sollten im Jahr 1938 ein neues Warnlicht erhalten. Weil der nationalsozialistische Staat unter der Diktator Adolf Hitlers kurz davorstand, den Zweiten Weltkrieg zu beginnen, sollte eine Farbe gefunden werden, die feindliche Flugzeuge aus der Luft möglichst schlecht erkennen können.

Um die Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen, kam nur blaues Licht infrage, weil dieses die höchste Streuung in der Atmosphäre besitzt und gleichzeitig von Fußgängern und Autofahrern gut erkannt werden kann.

  • Rot ist bis in eine Höhe von 2 Kilometern sichtbar
  • Weiß ist bis in eine Höhe von 2 Kilometern sichtbar
  • Orange ist bis in eine Höhe von 1,45 Kilometern sichtbar
  • Grün ist bis in eine Höhe von 800 Metern sichtbar
  • Blau ist bis in eine Höhe von 300 Metern sichtbar

„Somit wurde die Farbe Blau (genauer: Kobaltblau) zur perfekten Signalfarbe auserkoren, und das bis heute“, so Zink.

Nach Kriegsende im Jahr 1945 blieb das Blaulicht in Deutschland erhalten und setzte sich in den 1950er-Jahren in ganz Europa als Warnfarbe durch. Seit dem Jahr 1953 wird das blaue Licht zusätzlich durch ein Blinken unterstützt, um im Straßenverkehr noch besser sichtbar zu sein.

Blaues Blinklicht in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Laut §38 StVO warnt blaues Blinklicht vor Unfall- und sonstigen Einsatzstellen. Wenn „höchste Eile geboten ist“, können Einsatzkräfte zudem durch ein blinkendes Blaulicht in Kombination mit einem Martinshorn Sonderrechte beanspruchen. „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“, heißt es dazu in der StVO.

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