Vizekönig

Seit 1659 wechselt die Fasaneninsel alle sechs Monate das Land

Seit 1659 wechselt die Fasaneninsel alle sechs Monate das Land
(Symbolbild). Die Fasaneninsel liegt im Grenzfluss Bidasoa zwischen dem spanischen Irun und dem französischen Hendaye, gut sichtbar vom Ufer und trotzdem für Besucher gesperrt. 6.820 Quadratmeter Land, keine Brücke, kein Gebäude, dafür ein völkerrechtlicher Sonderfall, den es in dieser Form kein zweites Mal gibt. Zweimal im Jahr rücken Marineoffiziere aus zwei Staaten an, und danach ist alles auf der Insel anderes Hoheitsgebiet. (Foto: © Forschung und Wissen)

Zwischen dem spanischen Irun und dem französischen Hendaye liegt ein Stück Land von 6.820 Quadratmetern, das zweimal im Jahr den Staat wechselt. Die Fasaneninsel im Grenzfluss Bidasoa gehört vom 1. Februar bis zum 31. Juli zu Spanien und vom 1. August bis zum 31. Januar zu Frankreich. Geregelt wurde das nach einem Friedensschluss, der 1659 auf genau dieser Insel ausgehandelt wurde. Bewohnt ist sie nicht, betreten darf sie fast niemand, und trotzdem hält sich die Ordnung seit über 360 Jahren.

Wer von der Uferpromenade in Irun über den Bidasoa blickt, sieht ein längliches, dicht bewachsenes Eiland mitten im Fluss, keine hundert Meter vom Ufer entfernt. Die Fasaneninsel ist 224 Meter lang, an der breitesten Stelle 41 Meter breit und damit kleiner als ein Fußballfeld. Sie hat keine Brücke, kein Gebäude und keine Bewohner, nur einen hellen Steinpfeiler in der Mitte. Trotzdem taucht dieser Fleck in völkerrechtlichen Darstellungen auf, weil er das kleinste Kondominium der Welt ist und zugleich das einzige, dessen Verwaltung im Halbjahrestakt zwischen zwei Staaten hin und her geht. Zweimal im Jahr treffen sich dafür Marineoffiziere aus beiden Ländern auf der Insel, halten eine kurze Ansprache, holen eine Flagge ein und ziehen die andere auf.

Ein Kondominium ist ein Gebiet, über das mehrere Staaten gemeinsam die Hoheit ausüben. Solche Konstruktionen gibt es an mehreren Grenzen, vor allem an Flüssen und Seen, meist aber als dauerhafte gemeinsame Verwaltung. Der Fall im Bidasoa funktioniert anders, weil die Zuständigkeit nicht geteilt, sondern abwechselnd ausgeübt wird. Vom 1. Februar bis zum 31. Juli liegt sie beim Marinekommandanten von San Sebastián, vom 1. August bis zum 31. Januar bei der französischen Marinestation am Bidasoa. Der jeweils amtierende Offizier trägt nach dem Wortlaut der Vereinbarung den Titel Vizekönig, einen Rang, den es in der französischen Republik sonst nirgends gibt. Einer der französischen Amtsträger war der Marineoffizier Julien Viaud, der als Schriftsteller unter dem Namen Pierre Loti bekannt wurde.

Die Fasaneninsel gehört im Wechsel zwei Staaten

Die Fasaneninsel im Grenzfluss Bidasoa ist das kleinste Kondominium der Welt. Spanien verwaltet sie vom 1. Februar bis zum 31. Juli, Frankreich vom 1. August bis zum 31. Januar. Die Übergabe erfolgt zweimal im Jahr durch die Marinekommandanten beider Länder in einer kurzen Zeremonie auf der Insel selbst.

Der Ablauf ist bis ins Detail festgelegt. Beide Marinekommandanten halten eine Ansprache, danach folgt die Hymne der Insel, komponiert vom Gipuzkoaner Juan Flaquer, anschließend ein Gedenken an die Gefallenen beider Länder. Zum Schluss wird die eine Nationalflagge eingeholt und die andere gesetzt, begleitet von einer Militärkapelle. Anwesend sind regelmäßig Vertreter der Grenzverwaltung, der Konsulate und der beiden Nachbarstädte. Die spanische Marine dokumentiert diese Termine in ihren eigenen Mitteilungen und beschreibt den Vorgang als Übergabe der Gerichtsbarkeit über ein französisch-spanisches Kondominium. Praktisch heißt das, dass die polizeiliche und gerichtliche Zuständigkeit für alles, was dort geschieht, an einem einzigen Kalendertag von einem Land auf das andere übergeht.

6.820 Quadratmeter ohne Brücke und ohne Haus

Geografisch ist die Fasaneninsel eine Binneninsel im Bidasoa, rund 5,9 Kilometer vor dessen Mündung in den Golf von Biskaya. Ihre Fläche beträgt 6.820 Quadratmeter, ein Standardfußballfeld misst etwa 7.140 Quadratmeter. Der höchste Punkt liegt bei ungefähr sechs Metern über dem Wasser. Auf Baskisch heißt sie Konpantzia, daneben kursieren die Bezeichnungen Insel der Konferenz und Insel der Diplomaten. Fasane hat es dort nie gegeben, der Name geht vermutlich auf eine falsche Übertragung aus dem Französischen zurück, die sich über die Jahrhunderte gehalten hat. Eine feste Verbindung zum Ufer existiert nicht. Brücken wurden nur für diplomatische Anlässe errichtet und danach wieder abgetragen. Irun liegt auf der spanischen Seite des Flusses, Hendaye auf der französischen.

Der Pyrenäenfrieden machte den Flussstreifen zum Vertragsort

Der Grund für den Sonderstatus liegt im Jahr 1659. Nach Jahrzehnten des Krieges zwischen Frankreich und Spanien brauchten beide Kronen einen Ort, an dem sich Unterhändler treffen konnten, ohne fremdes Staatsgebiet zu betreten. Die Insel im Grenzfluss erfüllte diese Bedingung als einziger Platz weit und breit. Über Monate hinweg verhandelten dort Kardinal Mazarin für Frankreich und Luis de Haro für Spanien, am 7. November 1659 wurde der Pyrenäenfrieden unterzeichnet. Teil der Vereinbarung war die Ehe zwischen Ludwig XIV. und der spanischen Infantin Maria Theresia. Im Juni 1660 kam es auf derselben Insel zur Übergabe der Braut, wofür eigens hölzerne Pavillons und Behelfsbrücken von beiden Ufern gebaut wurden. Eine architekturhistorische Untersuchung hat diesen provisorischen Aufbau rekonstruiert.

Schon vorher diente der Platz als Bühne für Übergaben. 1526 wurden dort die beiden Söhne des französischen Königs Franz I. an Spanien übergeben, als Geiseln im Tausch gegen ihren Vater, der nach der Schlacht bei Pavia in Gefangenschaft geraten war. Fünf Jahre später fand an derselben Stelle die Rückgabe statt. Auch Bräute wurden hier von einem Hof an den anderen weitergereicht, weil beide Seiten auf diese Weise Rang und Vortritt wahren konnten, ohne dass jemand ausländischen Boden betreten musste. Die Insel war damit über Jahrhunderte ein diplomatisches Werkzeug und kein Stück Landschaft, und genau daraus entstand ihr späterer Rechtsstatus.

Erst 1856 und 1901 entstand der feste Halbjahresrhythmus

Der Text von 1659 hielt fest, dass die Insel beiden Kronen gemeinsam gehört, ließ aber offen, wer dort Recht spricht. Zwei Jahrhunderte lang blieb diese Frage unbeantwortet. Im Dezember 1856 unterzeichneten beide Staaten den Vertrag von Bayonne, mit dem der Grenzverlauf am unteren Bidasoa geordnet und das Kondominium ausdrücklich bestätigt wurde. Die Reibungen hörten damit nicht auf. 1877 nahm die spanische Marine Schmuggler aus Hendaye fest, die argumentierten, ausländische Behörden dürften sie in ihrem eigenen Land nicht verhaften. Ein Jahr später untersagten spanische Stellen französischen Booten das Anlegen. Erst eine Konvention von 1901, ebenfalls in Bayonne geschlossen, wies die Aufsicht den beiden Marinekommandanten zu und legte die Halbjahresfristen fest, die bis heute gelten.

Die Insel war schon einmal fast verschwunden

Die größte Bedrohung für das Kondominium war nicht die Politik, sondern der Fluss. Strömung und Gezeiten trugen über zwei Jahrhunderte so viel Material ab, dass von der Fasaneninsel zeitweise nur eine Zunge von etwa 80 Metern Länge und fünf Metern Breite übrig blieb. 1861 ließen Spanien und Frankreich die Ufer mit Steinblöcken sichern und die Fläche wieder aufbauen, woran die Inschrift auf dem Steinpfeiler bis heute erinnert. Sie nennt Isabella II. und Napoleon III. als Auftraggeber der Wiederherstellung. Seither wird die Böschung regelmäßig kontrolliert, und das jeweils zuständige Land schickt wöchentlich Personal, das nach Eindringlingen sieht und den Bewuchs kurz hält. Dass Flüsse und Küsten Land auch neu entstehen lassen und damit neue Zuständigkeiten schaffen, zeigt der Fall einer neuen Insel in der Nordsee, die offiziell zu Hamburg gehört.

Warum die Fasaneninsel niemand betreten darf

Zutritt haben nur Angehörige der zuständigen Marinekommandanturen und das Pflegepersonal. Für Besucher ist die Insel gesperrt, obwohl sie vom Ufer aus in Sichtweite liegt und von der Promenade zwischen Irun und Hendaye gut zu erkennen ist. Der Grund ist praktischer Natur, denn ein Ort ohne dauerhafte Zuständigkeit, ohne Brücke und ohne jede Infrastruktur lässt sich weder bewachen noch im Notfall räumen, und jede Nutzung müsste zwischen zwei Staaten neu ausgehandelt werden. So bleibt ein Stück Land von der Größe eines halben Fußballfelds unberührt, das seit 1659 zwei Kronen gemeinsam gehört, seit 1901 im festen Rhythmus die Zuständigkeit tauscht und dessen einziges Bauwerk ein Steinpfeiler mit einer Inschrift über eine Reparatur ist.

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