Immer mehr Betriebe in Italien bauen Weizen an, dessen eigenes Saatgut sie selbst vermehren und weitergeben, statt jedes Jahr geschütztes Material zuzukaufen. Die Bestände bestehen aus tausenden genetisch verschiedenen Pflanzen und verändern sich mit jeder Ernte. Getragen wird die Arbeit von einem Netzwerk aus 41 Organisationen mit eigener Saatgutbank in der Toskana. Zusätzlichen Auftrieb erhält der Ansatz durch das neue EU-Gentechnikrecht, das im Juni endgültig verabschiedet wurde und bei dem die Patentfrage ungelöst blieb.
Moderne Sorten sind das Ergebnis eines jahrzehntelangen Züchtungswegs, an dessen Ende Einheitlichkeit steht. Für die Zulassung muss eine Sorte unterscheidbar, homogen und über die Generationen beständig sein. Alle Pflanzen eines Feldes reifen dadurch nahezu gleichzeitig, erreichen dieselbe Höhe und lassen sich in einem Durchgang ernten. Diese Gleichförmigkeit ist die Grundlage der industriellen Verarbeitung und hat die Erträge über Jahrzehnte gesteigert. Sie hat aber eine Kehrseite, denn ein genetisch einheitlicher Bestand reagiert auf jede Belastung einheitlich. Trifft ihn eine Pilzkrankheit, ein Spätfrost oder eine Trockenphase zum ungünstigen Zeitpunkt, sind alle Pflanzen gleichermaßen betroffen. Wer eigenes Saatgut nachbauen will, stößt zudem bei geschützten Sorten auf rechtliche Grenzen.
Parallel dazu hat sich der Markt stark konzentriert. Nach Angaben zivilgesellschaftlicher Zusammenschlüsse halten vier Konzerne rund 62 Prozent des weltweiten Saatgutmarkts und 84 Prozent der Pestizidumsätze. Der Anteil der Vielfalt im Anbau sank im selben Zeitraum, weil regional angepasste Landsorten durch wenige Hochleistungssorten ersetzt wurden. In Italien betraf das besonders Weizen, wo im Lauf des 20. Jahrhunderts eine Vielzahl lokaler Formen aus dem Anbau verschwand. Bewahrt wurden sie überwiegend in Genbanken, wo sie eingelagert werden und sich nicht mehr weiterentwickeln. Genau hier setzt der italienische Ansatz an, denn er verlagert die Erhaltung zurück auf den Acker.
Eine evolutionäre Population entsteht, indem die Nachkommen zahlreicher Kreuzungen gemischt und anschließend ohne gezielte Auslese durch den Züchter Jahr für Jahr nachgebaut werden. Die in Italien verbreitete Weichweizenpopulation geht auf Kreuzungen von 256 Elternlinien zurück, die 2009 am Agrarforschungszentrum ICARDA zusammengestellt wurden und 2010 im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts nach Italien kamen. Auf jedem Betrieb entwickelt sich der Bestand seither anders, weil Boden, Niederschlag und Temperatur darüber entscheiden, welche Pflanzen die meisten Körner hinterlassen. Nach wenigen Jahren unterscheidet sich dieselbe Ausgangspopulation in Sizilien deutlich von jener in der Toskana. Systematische Auswertungen zu diesem Züchtungsweg fasst eine Übersichtsarbeit zur genetischen Vielfalt bei Weizen zusammen, die Ertragsstabilität, Krankheitsresistenz und Trockentoleranz solcher Bestände mit modernen Sorten vergleicht.
Der entscheidende Punkt für die beteiligten Betriebe liegt weniger in der Technik als im Eigentumsrecht. Ein Patent setzt eine klar abgrenzbare und wiederholbar herstellbare Erfindung voraus, und diese Bedingung erfüllt ein genetisch heterogener Bestand nicht, dessen Zusammensetzung sich auf jedem Hof anders entwickelt. Konzernpatente greifen damit auf die Population als Ganzes nicht zu, auch wenn Patente auf einzelne Merkmale davon unberührt bleiben. Die Frage ist alles andere als theoretisch, denn das Europäische Patentamt in München hat bestätigt, dass Pflanzen aus neuen genomischen Techniken als gentechnisch veränderte Organismen gelten und damit patentierbar sind. Erteilt werden diese Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen, das kein EU-Vertrag ist und deshalb durch die neue Verordnung nicht berührt wird.
Die Wirkung zeigt sich in mehreren Punkten. Der Ertrag einer evolutionären Population liegt unter guten Bedingungen meist unter dem einer optimierten Sorte, schwankt zwischen den Jahren aber deutlich weniger, was besonders im Ökolandbau und auf Standorten ohne Bewässerung zählt. Krankheiten breiten sich langsamer aus, weil anfällige und widerstandsfähige Pflanzen nebeneinander stehen und der Erreger keinen durchgehend passenden Wirt vorfindet. Auch mechanisch stützt sich der Bestand selbst, denn kurze kräftige Halme geben den langen Halt, sodass ein Feld nach starkem Regen seltener flach auf dem Boden liegt. Untersuchungen zur Backqualität zeigen, dass sich daraus verwendbares Mehl gewinnen lässt, wie eine Untersuchung zur Verarbeitung evolutionärer Weizenpopulationen dokumentiert, wobei Proteingehalt und Klebereigenschaften stärker schwanken als bei einheitlichem Handelsweizen.
Organisiert wird die Arbeit von der 2007 von sieben Organisationen gegründeten Rete Semi Rurali, dem italienischen bäuerlichen Saatgutnetzwerk, dem heute 41 Organisationen angehören. Es unterhält im toskanischen Scandicci die Casa della Semente, eine Saatgutbank, die Sorten und Populationen nicht nur einlagert, sondern über beteiligte Höfe im Anbau hält und weitergibt. Hinzu kommen Feldtage, an denen Landwirte die Bestände gemeinsam mit Forschern bewerten, ein Verfahren, das als partizipative Züchtung bezeichnet wird und unter anderem mit den Universitäten Florenz, Catania und Perugia läuft. Bemerkenswert ist die rechtliche Seite, denn die italienischen Behörden erteilten bereits 2017 die Genehmigung, Saatgut evolutionärer Populationen zu vermarkten, obwohl es das Kriterium der Homogenität naturgemäß nicht erfüllt. Die zuständige Prüferin beschrieb damals, dass sie Vielfalt bewerten musste, wo sie ihre gesamte Laufbahn lang Einheitlichkeit geprüft hatte.
Politisch ist die Lage seit dem Sommer entschieden. Der EU-Rat billigte den Kompromiss am 21. April 2026 mit knapper Mehrheit, denn die 18 zustimmenden Staaten repräsentierten 66,6 Prozent der EU-Bevölkerung bei einer erforderlichen Schwelle von 65 Prozent. Am 17. Juni verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung endgültig, keiner der 43 Änderungsanträge fand eine Mehrheit. Pflanzen aus neuen genomischen Techniken ohne fremdes Genmaterial werden damit herkömmlichen weitgehend gleichgestellt und von Kennzeichnungspflichten befreit, die Anwendung beginnt 2028. Befürworter verweisen auf schnellere Fortschritte bei Trockenheits- und Krankheitstoleranz sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Züchter. Erhebungen zeigen jedoch eine deutlich andere Haltung in der Bevölkerung. In einer Civey-Umfrage unter 5.000 Bundesbürgern sprachen sich 78,5 Prozent für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht aus, und in einer repräsentativen Marktforschungsstudie der Fachhochschule Münster vom Frühjahr 2026 nannten 69 Prozent der Befragten die Erkennbarkeit beim Einkauf wichtig.
Ob der italienische Weg über Nischen hinaus trägt, ist offen. Er verlangt Betriebe, die Saatgut selbst reinigen, lagern und nachbauen, sowie Mühlen und Bäckereien, die mit schwankenden Rohstoffeigenschaften umgehen können. Ohne Kennzeichnungspflicht dürfte der Aufwand für Hersteller und Handel zudem steigen, die Gentechnikfreiheit ihrer Ware nachzuweisen, was Kritiker als Verschiebung der Kosten zulasten derjenigen werten, die darauf verzichten wollen. Für die Wissenschaft liefert der Ansatz unterdessen Daten, die anders kaum zu gewinnen sind, nämlich wie sich Kulturpflanzen unter realen Feldbedingungen an ein sich veränderndes Klima anpassen. Und für die beteiligten Betriebe erfüllt er einen Zweck, der unabhängig von jeder Gesetzeslage gilt, denn wer eigenes Saatgut im Schuppen stehen hat, ist im nächsten Frühjahr von keiner Lieferkette abhängig.