Der kommende Mobilfunkstandard 6G soll nicht nur Daten übertragen, sondern die Umgebung gleichzeitig wie ein Radar abtasten. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden sehen darin ein Überwachungspotenzial, das sich mit den bisherigen Maßstäben kaum noch fassen lässt. Am Barkhausen Institut in Dresden entstehen deshalb erste technische Schutzmechanismen, die noch vor der Festschreibung des Standards wirken sollen. Im September 2026 kommen dafür internationale Fachleute in Sachsen zusammen.
Dresden (Deutschland). Funkwellen tragen Sprache, Videos und Messwerte, doch sie tun im Vorbeigehen noch etwas anderes: Sie werden an Wänden, Fahrzeugen und Körpern reflektiert. Genau dieses Echo ist die physikalische Grundlage von Radar, und genau darauf setzt ein Konzept, das unter dem Kürzel ISAC in die kommenden Funkstandards einziehen soll. Integrated Sensing and Communication bedeutet, dass dieselbe Antenne, die ein Gespräch überträgt, zugleich Abstände, Geschwindigkeiten und Bewegungsmuster im Umfeld bestimmt. Bislang verlangt eine solche Erfassung eigene Hardware, etwa Lidar, Wärmebildkameras oder dedizierte Radarmodule. Künftig könnte jedes funkfähige Gerät diese Aufgabe nebenbei übernehmen, vom Smartphone über den Zugangspunkt im Wohnzimmer bis zur Basisstation am Ortsrand. Der Reiz für Industrie und Forschung liegt auf der Hand, denn die nötige Infrastruktur steht bereits flächendeckend und müsste nicht zusätzlich errichtet werden. Genau diese Selbstverständlichkeit macht die Technik aus Sicht der Aufsichtsbehörden jedoch heikel.
Für die Aufsicht ist damit eine Schwelle erreicht, die eine frühzeitige Reaktion verlangt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz Datenschutzkonferenz, hat am 17. Juni 2026 ein Positionspapier zur ISAC-Standardisierung beschlossen, das die Tragweite der Technik ungewöhnlich deutlich beschreibt. Radardaten lassen sich demnach in Verbindung mit maschinellem Lernen so auswerten, dass weit mehr als eine bloße Objekterkennung möglich wird. Genannt werden die Unterscheidung einzelner Personen anhand des Gangbildes, die Ableitung von Gesten und Gesichtsmerkmalen sowie Analysen von Atmung und Herzschlag. Damit fallen die erhobenen Informationen in den Bereich besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Weil die zugrundeliegende Funktechnik zudem Hindernisse wie Wände durchdringen kann, sieht das Gremium sogar die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes berührt.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Videoüberwachung liegt in der Reichweite und in der Unsichtbarkeit. Eine Kamera erfasst, was im Bildausschnitt liegt, und lässt sich durch ein Schild ankündigen. Eine flächendeckende Funksensorik erfasst dagegen jeden, der sich im Ausleuchtbereich aufhält, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Endgerät bei sich trägt. Die Datenschutzkonferenz bezeichnet diese Gruppe als Bystander und hält fest, dass eine wirksame Einwilligung nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung in solchen Szenarien praktisch nicht einzuholen ist. Übrig bleiben das öffentliche Interesse und das berechtigte Interesse als mögliche Rechtsgrundlagen, wobei beide eine Abwägung mit erheblicher Eingriffstiefe verlangen. Dass Deutschland die Entwicklung des 6G Mobilfunkstandards mit annähernd 700 Millionen Euro angeschoben hat, erhöht den Druck, diese Fragen deutlich vor dem erwarteten Start um das Jahr 2030 zu klären.
Am Barkhausen Institut in Dresden arbeiten mehrere Gruppen seit Jahren daran, den Schutz personenbezogener Daten nicht nachträglich anzuflanschen, sondern in die physikalische und architektonische Ebene der Netze einzuziehen. Im Forschungsprojekt KOMSENS-6G am Barkhausen Institut entstehen dazu Hochfrequenzkomponenten für den Vollduplexbetrieb, bei dem im selben Frequenzband gleichzeitig gesendet und empfangen wird, und parallel dazu Verfahren zur Absicherung der gewonnenen Sensordaten. Aus dieser Arbeit sind bereits zwei greifbare Bausteine hervorgegangen. Der erste ist ein Schalter, den Hersteller in ihre Endgeräte integrieren könnten und der die Sensorfunktion vollständig deaktiviert, während die Kommunikation ungestört weiterläuft. Der zweite ist eine prototypische Anwendung, die anzeigt, ob am aktuellen Aufenthaltsort gerade eine Umgebungserfassung stattfindet. Beides folgt dem Grundsatz, den Fachleute als Privacy by Design bezeichnen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, denn ein verabschiedeter Standard lässt sich nur noch schwer verändern. Die zuständige europäische Standardisierungsorganisation legt derzeit die Grundlagen für 6G fest und hat die Risiken für Sicherheit, Privatheit und Vertrauenswürdigkeit in einem eigenen Bericht bereits benannt. Die Dresdner Forscher bringen ihre Konzepte in diese Gremien ein, im September 2026 treffen sich dafür internationale Fachleute am Institut. Ob sich Anonymisierung, Datenaggregation, Randomisierung oder Verfahren wie Differential Privacy tatsächlich in einem Mobilfunknetz umsetzen lassen, das für sehr unterschiedliche Anwendungsfälle ausgelegt ist, gilt bislang als offen. Keine dieser Methoden hat nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden bisher Eingang in die entstehenden Spezifikationen gefunden. Zusätzlich fordert das Gremium ein eigenes Regelwerk für öffentliche wie private Akteure, weil die vorhandenen Rechtsgrundlagen die absehbare Eingriffstiefe kaum abdecken.