Rheinland-Pfalz (RLP)

Handy-Blitzer in Deutschland erfolgreich erprobt

Robert Klatt

Mann schaut während der Fahrt auf sein Handy )kcotS ebodAsngiseD refohnlleW(Foto: © 
Auf den Punkt gebracht
  • Rheinland-Pfalz (RLP) hat 2022 mehrere Handy-Blitzer, die mit KI-gestützten Kameras automatisch die gefährlichen Ordnungswidrigkeit erkennen, erprobt
  • Die Anzahl der Ablenkungsverstöße wurde dadurch mehr als halbiert

In Rheinland-Pfalz (RLP) wurden 2022 die ersten Handy-Blitzer Deutschlands erprobt. Die Testphase wurde erfolgreich beendet und bald sollen die KI-unterstützten Blitzer in den Normalbetrieb gehen.

Mainz (Deutschland). In Deutschland gehört Ablenkung bei Unfällen im Straßenverkehr mit Verletzten und Todesfällen zu den häufigsten Ursachen. Meistens ist der Grund der Ablenkung das Handy. Das Bundesland Rheinland-Pfalz (RLP) hat deshalb 2022 eine Testphase mit sogenannten Handy-Blitzern begonnen, die die gefährlichen Ordnungswidrigkeit automatisch erkennen sollen. Wie Innenminister Michael Ebling (SPD) am 25. April 2023 in Mainz erklärt, verlief das Pilotprojekt erfolgreich.

„Das Pilotprojekt belegt, dass die Monocam eine präventive Wirkung hat und geeignet ist, die Verkehrssicherheit in Rheinland-Pfalz zu erhöhen.“

Erprobt wurde das aus den Niederlanden stammende Monocam-System auf einer Autobahnbrücke bei Trier und auf einer Autobahnbrücke bei Mainz.

Videokamera beobachtet vorbeifahrende Autos

Der zuständige Datenschutzbeauftragte, Dieter Kugelmann, hatte seine Zustimmung zu dem Pilotprojekt unter spezifischen Bedingungen erteilt. Eine solche Bedingung war etwa die Anbringung von Hinweisschildern zur Information der Verkehrsteilnehmer über die durchgeführten Kontrollen.

Das eingesetzte Kamerasystem des „Blitzers“ blickt in die vorbeifahrenden Autos. Eine Künstliche Intelligenz (KI) erkannt dann automatisch, ob der Fahrzeuglenker ein Mobiltelefon bedient. Die daraus resultierenden Aufzeichnungen werden anschließend von Polizeibeamten in einem separaten Fahrzeug analysiert. Während der 46-tägigen Kontrollperiode in Trier wurden insgesamt 327 Verstöße gegen das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt verzeichnet. Im Vergleich dazu wurden im Laufe von 42 Kontrolltagen in Mainz 941 Ablenkungsverstöße erfasst. Die Verstöße ziehen ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich.

Verstöße deutlich reduziert

Laut Ebling besteht das Hauptziel jedoch nicht ausschließlich darin, unzulässige Mobiltelefonnutzung zu sanktionieren. Der Minister betonte, dass die Einführung des neuen Ansatzes eine signifikante Reduktion der Ablenkungsverstöße während der Testphasen in Trier und Mainz verzeichnete, wobei die Anzahl mindestens halbiert wurde. In vielen Fällen übertraf die präventive Wirkung sogar diese Reduktion. Daher plant die Landesregierung im Zuge der nächsten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen, um den dauerhaften Einsatz der Monocam zu ermöglichen.

Klagen gegen Bußgeldbescheide des Pilotprojekts

Laut dem Innenministerium findet eine Speicherung der Aufzeichnungen lediglich statt, wenn die KI-gestützte Software im Rahmen der automatisierten elektronischen Livestream-Auswertung einen begründeten Anfangsverdacht für eine Verkehrsordnungswidrigkeit erkennt, und somit ausschließlich bei entsprechendem Verdacht. Wenn die Beamten daraufhin feststellen, dass der Verdacht unbegründet ist, erfolgt eine unverzügliche Löschung der Aufnahmen.

Im Rahmen des Pilotprojekts existierte allerdings noch keine rechtliche Grundlage bezüglich des Datenschutzes. Daraufhin versuchten betroffene Verkehrsteilnehmer, juristisch gegen die Bußgeldbescheide vorzugehen. In erster Instanz entschied das Amtsgericht Trier jedoch zugunsten der Bußgeldbescheide und wies die Klagen der betroffenen Autofahrer ab. Ebling betonte, dass er bei der weiteren Umsetzung des Projekts auch die datenschutzrechtlichen Aspekte in Betracht ziehen werde.

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