Robert Klatt
In Deutschland hat fast die Hälfte der Bundestagsabgeordneten Nebeneinkünfte. Liegt dies daran, dass das Einkommen der Politiker zu gering ist?
Berlin (Deutschland). In Deutschland erhalten Mitglieder des Bundestages aktuell eine Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 11.227,20 Euro, auf die Einkommenssteuer, aber keine Rentenbeiträge entrichtet werden müssen. Außerdem erhalten die Politiker eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 Euro, die für Kosten zur Ausübung des Mandats, etwa ein gemietetes Wahlkreisbüro oder eine Unterkunft in Berlin, verwendet werden soll. Sie gehören damit zu den Berufsgruppen, die in der Bundesrepublik ein sechsstelliges Gehalt erreichen. Zudem dürfen Bundestagsabgeordneten Nebeneinkünfte haben, solange ihr Mandat im Mittelpunkt bleibt und durch die zusätzlichen Tätigkeiten nicht eingeschränkt wird.
Eine Studie von Abgeordnetenwatch und dem Magazin Spiegel zeigt nun, dass etwa die Hälfte der Bundestagsabgeordneten in der laufenden Legislaturperiode Nebeneinkünfte erhalten hat. 337 der derzeit 733 Bundestagsmitglieder (45,98 %) hat demnach mindestens eine Zahlung erhalten, die auf eine Nebentätigkeit, Spenden, Reisekostenübernahmen oder eine Unternehmensbeteiligung zurückgeht. Seit der aktuellen Wahlperiode müssen Abgeordnete des Bundestages alle Nebeneinkünfte an die Bundestagspräsidentin melden, wenn diese 3.000 Euro im Jahr oder 1.000 Euro im Monat übertreffen.
Am höchsten ist der Anteil der Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften in der Unionsfraktion (63 %), gefolgt von der FDP (59 %), der SPD (43 %), der BSW-Gruppe (40 %), der Linken-Gruppe (36 %) und den Grünen (32 %). Am kleinsten ist der Anteil bei Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften bei der AfD (22 %).