Selbstbestimmungsgesetz

Erstmals amtliche Zahlen zum geänderten Geschlechtseintrag

 Dennis Lenz

Erstmals amtliche Zahlen zum geänderten Geschlechtseintrag
(Symbolbild) Für das Jahr 2024 liegen erstmals amtliche Daten zu Änderungen des Geschlechtseintrag im Geburtenregister vor. Grundlage ist das seit dem 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz. Die Bevölkerungsstatistik erfasst dabei nur wenige Merkmale zu diesen Änderungen. (Foto: © Forschung und Wissen)

Zum ersten Mal liegen für Deutschland amtliche Zahlen zu Änderungen des Geschlechtseintrag im Geburtenregister vor. Für das Jahr 2024 übermittelten die Standesämter Informationen zu rund 10.589 solcher Änderungen an die statistischen Ämter. Hintergrund ist das Selbstbestimmungsgesetz, das seit dem 1. November 2024 gilt. Die Daten geben einen ersten sachlichen Einblick in die Zahl und die Richtung der Änderungen. Welche Angaben dabei erfasst werden und wie sich die Zahlen einordnen lassen, zeigt dieser Überblick.

Der Geschlechtseintrag ist die im Personenstandsregister vermerkte Angabe zum Geschlecht einer Person. Seit Dezember 2018 sind dabei vier Ausprägungen möglich, nämlich männlich, weiblich, divers sowie ohne Angabe. Die beiden letzten Optionen sind vorgesehen, wenn eine Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht möglich ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag zum 1. November 2024 wurde das Verfahren neu geregelt. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen seither durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Ein ärztliches Attest oder ein Gerichtsverfahren sind nicht mehr erforderlich. Für die amtliche Statistik ergibt sich daraus die Möglichkeit, Änderungen erstmals systematisch auszuweisen.

Die Bevölkerungsstatistik erfasst dabei bewusst nur wenige Merkmale. Übermittelt werden das Bundesland des Wohnorts, der Geschlechtseintrag vor und nach der Änderung, der Tag der Änderung sowie das eintragende Standesamt. Weitere persönliche Angaben werden für diese Auswertung nicht erhoben. Für das Kalenderjahr 2024 ergaben sich deutschlandweit rund 10.589 Änderungen des Geschlechtseintrags im Geburtenregister. Da das Gesetz erst zum 1. November 2024 in Kraft trat, entfällt der Großteil dieser Änderungen auf die letzten beiden Monate des Jahres. Zum Vergleich lag die Zahl der Verfahren in den Jahren zuvor, als noch das frühere Transsexuellengesetz galt, im Schnitt bei einigen Hundert pro Jahr. Der deutliche Anstieg ist daher auch im Zusammenhang mit dem geänderten, einfacheren Verfahren zu sehen.

Was die Zahlen zum Geschlechtseintrag zeigen

Ein genauerer Blick auf die Richtung der Änderungen ergibt ein klares Muster, wie die Daten des Statistischen Bundesamtes ausweisen und nach Vorher und Nachher aufschlüsseln. Der Großteil der Änderungen betrifft demnach einen Wechsel zwischen den Einträgen männlich und weiblich. Seltener wurden Änderungen hin zu den Einträgen divers oder ohne Angabe vorgenommen. Weil es sich um die erste Erhebung dieser Art handelt, lassen sich noch keine langfristigen Entwicklungen ablesen. Zu Beginn ist zudem mit einem gewissen Nachholeffekt zu rechnen, da Menschen, die zuvor das aufwendigere Verfahren scheuten, das neue Verfahren nutzen konnten. Endgültige Ergebnisse für spätere Jahre werden erst mit zeitlichem Abstand veröffentlicht, sodass sich das Bild in den kommenden Jahren weiter präzisieren wird.

Wie die Daten einzuordnen sind

Bei der Interpretation der Zahlen ist Zurückhaltung geboten. Die Statistik erfasst ausschließlich Änderungen von Personen, für die ein Eintrag in einem deutschen Geburtenregister vorliegt. Änderungen von Personen ohne solchen Eintrag fließen nicht in die Bevölkerungsstatistik ein. Die ausgewiesene Zahl bildet somit nicht zwangsläufig alle Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ab. Zudem sagen die reinen Fallzahlen nichts über die persönlichen Beweggründe oder die Lebenssituation der betroffenen Menschen aus. Die Daten dienen vor allem dazu, Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung nach den vier Geschlechtsausprägungen nachvollziehbar abzubilden. Als erste amtliche Grundlage schaffen sie damit Transparenz über ein neues Verfahren, ohne dass sich daraus bereits weitreichende gesellschaftliche Schlussfolgerungen ziehen lassen.

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