Niemandsland

Zwischen Ägypten und Sudan liegt ein Land, das kein Staat haben will

Zwischen Ägypten und Sudan liegt ein Land, das kein Staat haben will
(Symbolbild) Bir Tawil umfasst rund 2.060 Quadratkilometer Wüste zwischen Ägypten und dem Sudan und gehört als einziges bewohnbares Gebiet der Erde keinem Staat. Beide Nachbarländer lehnen das Areal seit Jahrzehnten ausdrücklich ab, obwohl Staaten sonst um jeden Quadratmeter Territorium ringen. Hinter dem doppelten Verzicht steckt eine Logik, die auf zwei Grenzlinien aus der Kolonialzeit zurückgeht. (Foto: © Forschung und Wissen)

Staaten führen Kriege um winzige Inseln, doch am Ostrand der Sahara liegt ein Gebiet, das seit Generationen niemand haben will. Bir Tawil misst rund 2.060 Quadratkilometer und wird weder von Ägypten noch vom Sudan beansprucht, obwohl es direkt zwischen beiden Ländern liegt. Damit gilt das Areal als einziges bewohnbares Stück Festland der Erde ohne staatlichen Besitzer. Der Grund für diesen Verzicht ist keine Gleichgültigkeit, sondern ein kühles Kalkül, das seit mehr als einem Jahrhundert funktioniert.

Wer Bir Tawil erreichen will, braucht Geländewagen, Treibstoffreserven und ortskundige Begleiter, denn durch das Gebiet führt keine einzige asphaltierte Straße. Das Areal hat die Form eines Trapezes und liegt südlich des 22. Breitengrads, eingeklemmt zwischen der ägyptischen und der sudanesischen Grenzregion, fernab des Nils und des Roten Meeres. Der Name bedeutet auf Arabisch so viel wie langer Brunnen und verweist auf eine alte Wasserstelle, an der Nomaden ihre Herden tränkten. Eine dauerhafte Siedlung existiert dort nicht, ebenso wenig Stromleitungen, Schulen oder Polizei, denn keine Regierung fühlt sich für das Land zuständig. Wer dort steht, befindet sich auf einem Flecken Erde, für den kein Gesetzbuch, keine Steuerbehörde und kein Grundbuch gilt.

Auf politischen Karten gehört sonst jeder Quadratmeter Festland irgendeinem Staat, selbst unbewohnbare Felsen im Ozean sind Gegenstand jahrzehntelanger Streitigkeiten. Umso ungewöhnlicher ist der Status von Bir Tawil: Völkerrechtler bezeichnen das Gebiet als Terra nullius, als herrenloses Land, das kein anerkannter Staat für sich reklamiert. Außerhalb der Antarktis, wo ein internationaler Vertrag alle Gebietsansprüche einfriert, gilt es als einziger bewohnbarer Flecken der Erde ohne staatlichen Eigentümer. Ägypten und der Sudan könnten das Areal jederzeit übernehmen, kein anderes Land würde widersprechen. Doch genau das tun beide Staaten seit der Unabhängigkeit des Sudan ausdrücklich nicht, und je genauer man die Landkarten der Region betrachtet, desto deutlicher zeigt sich, dass hinter dem doppelten Verzicht ein handfestes strategisches Interesse steht.

Zwei Verträge zeichnen zwei verschiedene Grenzen

Bir Tawil ist ein rund 2.060 Quadratkilometer großes Wüstengebiet zwischen Ägypten und dem Sudan, das kein Staat der Erde beansprucht. Die Ursache liegt in zwei widersprüchlichen Grenzziehungen von 1899 und 1902: Wer Bir Tawil für sich reklamiert, schwächt damit automatisch seinen Anspruch auf das größere und wertvollere Hala'ib-Dreieck am Roten Meer.

Die erste Linie entstand am 19. Januar 1899, als Großbritannien und Ägypten ihre gemeinsame Herrschaft über den Sudan vertraglich regelten. Der Grenzvertrag legte den 22. Breitengrad als schnurgerade Trennlinie fest, ohne Rücksicht auf die Menschen, die dort lebten. Bereits am 4. November 1902 besserte die britische Verwaltung nach: Eine neue Verwaltungsgrenze schlug das Weideland von Bir Tawil der Verwaltung in Kairo zu, weil die dort ziehenden Ababda von Assuan aus lebten. Das nordöstlich angrenzende Hala'ib-Dreieck kam dagegen unter sudanesische Verwaltung, da dessen Bewohner kulturell enger mit Khartum verbunden waren. Solange beide Gebiete unter britischem Einfluss standen, blieb der Widerspruch zwischen den Linien folgenlos. Mit der Unabhängigkeit des Sudan im Jahr 1956 wurde daraus ein Dauerkonflikt.

Das Hala'ib-Dreieck ist der eigentliche Preis

Das Hala'ib-Dreieck umfasst rund 20.580 Quadratkilometer und ist damit etwa zehnmal so groß wie Bir Tawil. Vor allem aber besitzt es eine lange Küste am Roten Meer mit Fischgründen und vermuteten Rohstoffvorkommen. Ägypten beruft sich auf den Vertrag von 1899, nach dem alles nördlich des 22. Breitengrads ägyptisch ist, also auch Hala'ib. Der Sudan beruft sich auf die Verwaltungsgrenze von 1902, die Hala'ib dem Süden zuordnet. Beide Lesarten schließen einander aus, und beide haben dieselbe Nebenwirkung: Bir Tawil fällt jeweils dem anderen Land zu. Wer das kleine Wüstengebiet beanspruchte, würde genau die Grenzlinie anerkennen, die ihm das große Küstendreieck nimmt.

Wie ernst der Streit um das Dreieck ist, zeigt seine Geschichte: 1958 standen sich wegen einer im Gebiet geplanten sudanesischen Wahl bereits Truppen beider Länder gegenüber, 1992 eskalierte der Konflikt erneut, als der Sudan einem ausländischen Unternehmen Explorationsrechte vor der Küste einräumen wollte. Seit den 1990er Jahren kontrolliert Ägypten das Hala'ib-Dreieck faktisch, während der Sudan seinen Anspruch regelmäßig bekräftigt. Die Fachdatenbank Sovereign Limits dokumentiert neben diesen beiden Gebieten noch eine dritte strittige Zone, den Wadi-Halfa-Vorsprung, der heute größtenteils im Stausee des Assuan-Staudamms versunken ist; eine ausführliche Analyse des Grenzverlaufs zwischen Ägypten und dem Sudan zeichnet die Entstehung aller drei Streitfälle nach.

Leben im Land, das niemandem gehört

Bir Tawil liegt am Rand der Nubischen Wüste, die zur Sahara und damit zu den größten Wüsten der Erde zählt. Regen fällt dort in manchen Jahren überhaupt nicht, im Sommer steigen die Temperaturen weit über 40 Grad Celsius. Markanteste Erhebung ist der namensgebende Bergrücken Dschabal Tawil, dazwischen erstrecken sich Sand-, Kies- und Felsflächen ohne jede Infrastruktur. Vollkommen leer ist das Gebiet trotzdem nicht: Angehörige der Ababda und der Bischarin ziehen mit ihren Herden saisonal durch das Areal und nutzen die spärlichen Weidegründe, außerdem tauchen immer wieder Goldsucher mit Metalldetektoren auf, die in der Region nach Vorkommen graben. Sie alle bewegen sich in einem rechtlichen Vakuum, denn keine Behörde stellt dort Genehmigungen aus oder kontrolliert sie.

Der ungewöhnliche Status zieht seit Jahren auch Abenteurer an. 2014 reiste ein US-Amerikaner durch die Wüste, pflanzte eine selbst entworfene Flagge in den Sand und rief ein eigenes Königreich aus, um seiner Tochter einen Prinzessinnentitel zu verschaffen. Ähnliche Aktionen gab es mehrfach, dazu erheben mehrere im Internet gegründete Mikronationen Anspruch auf das Gebiet. Völkerrechtlich sind alle diese Versuche bedeutungslos: Herrenloses Land kann nur von Staaten angeeignet werden, und zwar durch dauerhafte, effektive Verwaltung mit Behörden, Infrastruktur und internationaler Anerkennung. Eine Fahne im Sand erfüllt keine dieser Bedingungen, und so bleibt jeder selbsternannte Herrscher von Bir Tawil ein Tourist mit Requisite.

Terra nullius als Ausnahme im Völkerrecht

Der Begriff Terra nullius stammt aus dem römischen Recht und bezeichnet Land, das keinem Souverän gehört. In der Kolonialzeit diente das Konzept häufig als Rechtfertigung für Landnahmen, heute existiert praktisch kein Gebiet mehr, auf das es zutrifft. Dass trotzdem kein dritter Staat nach Bir Tawil greift, hat praktische Gründe: Das Niemandsland ist vollständig von Ägypten und dem Sudan umschlossen, ohne deren Zustimmung wäre jeder Anspruch wertlos, und beide Länder würden eine fremde Präsenz unmittelbar an ihrer Grenze niemals dulden. Eine Lösung ist nur denkbar, wenn der Streit um das Hala'ib-Dreieck eines Tages beigelegt wird, denn erst mit einer anerkannten Grenzlinie würde auch Bir Tawil automatisch einem der beiden Staaten zufallen.

Bis dahin bleibt ein kartografisches Kuriosum bestehen: Auf ägyptischen Karten liegt Bir Tawil im Sudan, auf sudanesischen Karten in Ägypten. Ein Gebiet, fast so groß wie das Saarland, definiert sich allein darüber, dass es niemand haben will, und genau dieser doppelte Verzicht verhindert seit Jahrzehnten zuverlässig jede Landnahme. So bewacht ausgerechnet das Misstrauen zweier Staaten das letzte herrenlose Stück bewohnbarer Erde.

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