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Spezialisierte Rechtsanwälte helfen vermehrt Bachelor- und Masterstudenten, die bei einer Prüfung durchgefallen sind. Analysen zeigen, dass Verfahrensfehler in Prüfungen deutlich zunehmen und immer mehr Studenten zu Unrecht durch die Prüfung fallen.
Hamburg (Deutschland). Im Studium in einer Prüfung durchzufallen ist nichts Schlimmes und kann selbst den besten Studenten einmal passieren. Ärgerlich ist dies jedoch, wenn dies nicht an der schlechten Vorbereitung liegt, sondern Verfahrensfehler der Grund für das Durchfallen sind und akademische Existenzen dadurch auf dem Spiel stehen. Analysen zeigen jetzt, dass die Zahl von Verfahrensfehler in solchen Prüfungen in den letzten Jahren stetig angestiegen ist.
Aus diesem Grund steigen auch die Anfragen an Fachanwälte und Spezialisten für Prüfungsrecht, da vermehrt Zweifel an der ordnungsgerechten Durchführung und der sachgemäßen Beurteilung seitens der Studierenden bestehen. Nicht selten bekommt eine auf Verwaltungs- und Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei rund 500 solcher Anfragen pro Jahr. Jedoch betonen diese auch, rassisch nicht in allen Fällen eine Prüfungsanfechtung lohnt:
„Ist jemand beispielsweise durch eine Prüfung gefallen und nachträglich für diesen Tag eine Krankheit geltend machen möchte, stehen die Chancen dafür äußerst schlecht. Im Normalfall belehren die Prüfer kurz bevor die Klausuren ausgeteilt werden, dass sie jetzt unverzüglich zurücktreten müssen, falls sie erkrankt sind. Wenn die Klausur erst geschrieben, korrigiert und benotet ist, kann man sich im Nachhinein grundsätzlich nicht auf eine Krankheit berufen.“
Laut den Rechtsanwälten sind Anfechtungsanfragen dieser Art jedoch recht selten. Dafür ist auffällig, dass Prüfungsanfechtungen wegen Verfahrensfehlern in den letzten Jahren stark zunehmen.
Der Anteil an nicht rechtskonform durchgeführten Prüfungen ist in Deutschland erschreckend hoch. So zeigt sich, dass rund 95 Prozent der bei den Kanzleien eingehenden Anfragen zur Prüfungsanfechtung tatsächlich anfechtbar sind - meist, weil sie einen oder mehrere Verfahrensfehler enthalten.
Können die Spezialisten für Prüfungsrecht nachweisen, dass die Prüfung nicht korrekt durchgeführt wurde, so haben die Studierenden das Recht, die Prüfung zu wiederholen. Entscheidend ist oft, dass es für die Prüflinge der letzte Versuch war und ein Nichtbestehen den endgültigen Abbruch des Studiums zur Folge hätte.
Aus juristischer Sicht muss jede Prüfung rechtswirksam zustande kommen. Doch auch wenn das für den Laien sehr einfach klingt, so beinhaltet die Praxis zahlreiche potenzielle Fehlerquellen, welche später angefochten werden können. So verstoßen Hochschulen oftmals nicht nur gegen die Hochschulgesetze der Bundesländer, sondern auch häufig gegen ihre eigenen Prüfungsordnungen und halten damit die Vorgaben der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht im vollen Umfang ein.
So fangen die Verfahrensfehler beispielsweise schon bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse an. In jedem Fachbereich einer Universität müssen die Prüfer namentlich bestellt werden. Zum Teil sitzen Mitglieder in den Prüfungsausschüssen, die dort gar nicht sitzen dürften. Oftmals fehlen auch Mitgliedergruppen, welche eigentlich vertreten sein müssten. Um jedoch solche Verfahrensfehler recherchieren, nachweisen und anschließend korrekt anzweifeln zu können, sind spezialisierte Anwälte notwendig.
Diese Regulatoren und Vorgänge verstecken sich oft tief in den Verwaltungsakten und entziehen sich so vollständig der Wahrnehmung durch die Studierenden. Hinzu kommt, dass eine detaillierte Kenntnis der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aller Bundesländer unabdingbar ist, um Prüfungen erfolgreich anzufechten.