Ungewisse Finanzierung

In Deutschland finden immer weniger Klassenfahrten statt

D. Lenz

Die bei den Schülern so beliebten Klassenfahrten finden in Deutschland aus Kostengründen immer seltener statt. )yabaxipxipadnakoW(Foto: © 

Bei fehlenden Mitteln für eine geplante Klassenfahrt sprangen bisher häufig Lehrer mit einem vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Kostenerstattung ein. Diese Praxis hat das Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt. Landesregierungen weigern sich, zusätzliches Geld bereitzustellen. Die Folge ist eine ungewisse Finanzierung von Klassenfahrten.

München (Deutschland). Die Koppelung von Genehmigungen außerschulischer Veranstaltungen an einen vollständigen oder teilweisen Verzicht der Reisekostenerstattung stellt Lehrer vor einen Konflikt. Entweder müssen sie einen berechtigten Anspruch zurückstellen und finanzielle Nachteile hinnehmen oder aber mitverantworten, dass ihren Schülern positive Erfahrungen wie Klassenfahrten vorenthalten werden.

Diesen Konflikt herzustellen, sei unzulässig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits im Oktober 2018*. Anlass für das Urteil war die Klage eines Realschullehrers, der 2013 statt der beantragten Reisekosten von 197,00 Euro nur eine Erstattung von 88,00 Euro erhalten hatte. Der Lehrer hatte einem teilweisen Verzicht zugestimmt.

In der Begründung des Urteils heißt es, "dass der Kläger mit seinem Teilverzicht diese staatliche Aufgabe mit privaten Mitteln finanziert", was "dem Zweck des Anspruchs auf Reisekostenvergütung" zuwiderlaufe. In der Praxis hat die Entscheidung zur Folge, dass künftig Klassenfahrten in erheblichem Umfang ausfallen könnten, sofern sich die zuständigen Landesregierungen nicht entschließen, zusätzliche Mittel für außerschulische Aktivitäten bereitzustellen.

Vorerst keine Reisen mehr genehmigen

In Baden Württemberg sorgte dann im November letzten Jahres ein Schreiben des Kultusministeriums für Streit, dass von den Schulen forderte "vorerst keine Reisen mehr zu genehmigen", die nur zu finanzieren sind, "wenn die Lehrkräfte auf eine Reisekostenvergütung ganz oder teilweise verzichten". Die Reaktionen seitens der Schulen zeigen, wie sehr die Realisierung von Klassenfahrten von der nun für unzulässig erklärten Praxis und damit letztlich vom persönlichen Enthusiasmus der Lehrer abhängt.

"Die allermeisten Lehrer müssen auf die Reisekosten verzichten, sonst würden viele Reisen nicht zustande kommen", erklärt zum Beispiel der Schuldirektor und Sprecher der Direktorenvereinigung Nordwürttemberg, Michael Burgenmeister, gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Gymnasien hält Burgenmeister für besonders betroffen. "Wir können nicht mit der Kursstufe auf den Schulbauernhof gehen", so der Schuldirektor.

Tatsächlich sind Klassenfahrten nach München und in andere deutsche Großstädte, wie sie in den oberen Jahrgangsstufen beliebt sind, deutlich teurer als Ausflüge und Fahrten, die zum Beispiel Grundschulen organisieren. Bei den unteren Klassen herrschen Ausflüge und Schulfahrten in der Region vor und stellen oft bewusst Bezug zu Themen wie Natur und Umwelt her.

In ländlichen Räumen sind die Unterbringungskosten tendenziell günstiger als in den bei älteren Jugendlichen populären Metropolen. Doch auch bei Klassenfahrten auf dem Land können Situationen entstehen, in denen Lehrer zuzahlen müssen. Burgenmeister führt das auf die seit Jahrzehnten unveränderten Sätze zurück. Die Erstattung für eine Vollpension sei zum Beispiel bei 32 Euro pro Tag gedeckelt.

Kritik der Gewerkschaften

Zuspruch erfahren die besorgten Schulen seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist ein klarer Auftrag an die Landesregierung, mehr Geld für Klassenfahrten und andere Ausflüge zur Verfügung zu stellen", sagt die baden-württembergische Landesvorsitzende der GEW Doro Moritz.

Neben der nun für rechtswidrig erklärten Inanspruchnahme finanzieller Mittel für Klassenfahrten sieht die GEW Lehrkräfte weiteren Ungerechtigkeiten ausgesetzt. Im Januar vergangenen Jahres zeigten die Zeiterfassungsstudien zur Arbeitszeit von Lehrkräften in Deutschland im Auftrag der GEW und der Max-Träger-Stiftung, dass Lehrer pro Woche rund 40 Minuten mehr arbeiten, als das rechnerische Soll vorgibt.

Aufgrund längerer Ferien müssen Lehrer pro Woche 46 Stunden und 38 Minuten arbeiten, um auf die vorgesehene 40-Stunde-Woche von Verwaltungsbeamten zu kommen. Tatsächlich liegt die Arbeitszeit aber bei 48 Stunden und 18 Minuten je Schulwoche.

Pädagogischer Wert von Klassenfahrten unstrittig

Jenseits der Finanzierungsfragen gilt der Wert von Ausflügen, Klassenfahrten und anderen außerschulische Veranstaltungen in Politik und Gesellschaft als unstrittig. Die Effekte reichen von verbesserter Sozialkompetenz bis zu positiven Bildungseffekten. Auch die Jugendherbergen sind längst mit Programmen auf den Bildungsanspruch vorbereitet und haben eine Vielzahl entsprechender Module im Angebot. Bei einer Klassenfahrt nach München stehen unter anderem die folgenden Bausteine für pädagogisch sinnvoll gestaltete Reisen zur Auswahl:

  • Education: Lernen in Münchens Museen & der KZ Gedenkstätte
  • Goethes Faust Schauspielworkshop: Faust begreifen - durch Schauspiel lernen
  • Job Fit I: Das kann ich schon! - Lebensorientierung
  • Job Fit II: Da will ich hin - Berufsorientierung

Jobcenter müssen Kosten tragen

Während die Frage nach der Finanzierung von Klassenfahrten durch die Schulen nach wie vor der Klärung bedarf, ist die Teilhabe von Kindern aus Familien im Hartz IV-Bezug bereits seit über einem Jahrzehnt sichergestellt. Jobcenter müssen den Eigenanteil, den Eltern zu übernehmen haben, vollständig zahlen, urteilte das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2008. Das gilt auch für längere Fahrten, die entsprechend mehr kosten.

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