Rückblick

Die Geschichte der TÜV-Prüfplakette

Eingeführt wurde die TÜV-Prüfplakette am 1. Januar 1961. Vor diesem Datum setzte man in der Bundesrepublik auf ein völlig anderes System. )ed.oilexiptrhaflliW(Foto: © 

Die TÜV-Plakette, wie die Begutachtungsplakette zur Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch oft genannt wird, ist heute eine Selbstverständlichkeit und auf jedem amtlichen Kennzeichen eines in Deutschland zugelassenen Autos oder Motorrads zu finden. Doch eingeführt wurde die Prüfplakette wie wir sie heute kennen erst am 1. Januar 1961. Vor diesem Datum setzte man in der Bundesrepublik auf ein völlig anderes System.

Prüfplaketten sind in unserem modernen Land allgegenwärtig und auch andere Nationen nutzen ein sehr ähnliches System der Begutachtungsplakette. Sinn von Prüfplaketten ist es, die sachgemäße Funktion und Sicherheit bestimmter technischer Geräte oder Maschinen durch eine regelmäßige und offizielle Prüfung zur gewährleisten.

Neben dem PKW, bei dem die TÜV-Prüfplakette wohl am geläufigsten ist, gibt es in Deutschland noch zahlreiche andere Gerätschaften, welcher einer regelmäßigen Prüfung unterliegen. Dazu zählen beispielsweise neben Aufzügen auch Feuerlöscher, Gasflaschen, Pflanzenschutzgeräte und sogar – in Betrieben – Leitern und Tritte. Anders als beim Auto, welches alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung muss (Neuwagen erstmalig nach drei Jahren), muss bei anderen Geräten die ordnungsgemäße Funktionsweise, Sicherheit und/oder Kalibrierung durch jährliche Prüfungen bestätigt werden.

Seit der Einführung der Prüfplakette am 1. Januar 1961 für Kraftfahrzeuge hat sich an dem gängigen System in Deutschland nur wenig geändert. Aber welches System nutzte man vor diesem Datum, um zu beurteilen, ob ein Fahrzeug noch sicher und verkehrstauglich war?

Zulassungsbehörden luden per Postkarte zur Hauptuntersuchung ein

Bevor man die TÜV-Prüfplaketten zur Hauptuntersuchung im Jahr 1961 einführte, wurden Fahrzeughalter in Deutschland von den Zulassungsbehörden mit einer Postkarte zur nächsten Hauptuntersuchung eingeladen. Da jedoch zur Mitte des Wirtschaftswunders die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland sprunghaft anstieg, war die Benachrichtigung jedes einzelnen Fahrzeughalters auf dem Postweg schlichtweg nicht mehr möglich. Zumal die Zulassungsstellen zu dieser Zeit noch nicht auf Computer, moderne Datenbanksysteme oder intelligente Softwarelösungen zurückgreifen konnten. Es musste eine andere Lösung gefunden werden.

Nach langem Überlegen und vielen Ideen einigte man sich schließlich darauf, bei jeder Hauptuntersuchung einfach einen Aufkleber am Nummernschild anzubringen, welcher den Monat und das Jahr des nächsten Untersuchungstermins anzeigt. Die Anbringung dieser selbstklebenden Prüfplakette macht zudem öffentlich erkennbar, dass das entsprechende Fahrzeug die Hauptuntersuchung durch eine anerkannte Prüfstelle bestanden hat.

Damit Behörden aber auch alle anderen Personen bereits aus einigen Metern Entfernung zuverlässig erkennen können, ob die Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs überfällig ist oder nicht, einigte man sich zudem darauf, die Prüfplaketten jedes Jahr in einer anderen Farbe herauszubringen. So lässt sich bereits an der Farbe erkennen, ob eine Plakette veraltet ist oder nicht. Ein genauerer Blick auf die Prüfplakette zeigt dann in der Mitte die Jahreszahl und oben (auf zwölf Uhr) ausgerichtet den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

Entlastung der Zulassungsstellen und mehr Eigenverantwortung des Fahrzeughalters

Durch die Einführung der Prüfplakette wurden die Zulassungsstellen auf einen Schlag enorm entlastet. Zeitgleich übertrug der Gesetzesgeber mit dieser Änderung dem Fahrzeughalter ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung für die regelmäßige Wartung und die damit verbundene Sicherheit seines Fahrzeugs.

Fahrzeuge, welche vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) beanstandet werden, haben die Möglichkeit durch Reparaturen oder dem Austausch beanstandeter Teile erneut begutachtet zu werden. Erhebliche Mängel können die Stilllegung des Fahrzeugs zur Folge haben – die Prüfplakette wird nicht erteilt.

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